Krank im Urlaub – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Krankheit im Urlaub führt nicht zum Verlust des Urlaubsanspruches. Der Urlaub muß dem Arbeitnehmer nachgewährt werden.
Bei Krankheit bleibt Urlaub bestehen
Bei einer Krankheit während des Urlaubs wird der gesetzliche Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht aufgebraucht, vergleiche § 9 BUrlG. Sofern ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs arbeitsunfähig krank wird, werden entsprechende Zeiten, die durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, vergleiche § 9 BUrlG.
Urlaub muß nachgewährt werden
Da durch die Arbeitsunfähigkeit die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich wird, verlängert sich der Erholungsurlaubsanspruch automatisch um die durch die Krankheit ausgefallenen Tage. Die nicht anzurechnenden Urlaubstage sind dem betreffenden Arbeitnehmer also nachzugewähren. Allerdings ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer den Urlaub eigenmächtig nicht verlängern kann, da der Urlaub grundsätzlich vom Arbeitgeber gewährt werden muss.
AU-Bescheinigung
Sofern Sie daher im Urlaub arbeitsunfähig erkranken, kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, dies durch entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen festhalten zu lassen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihr Urlaub nachgewährt wird. Schließlich sollten Sie nicht auf die schönsten Tage im Jahr verzichten.