Strafanzeige durch Arbeitnehmer – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Eine Anzeige des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber kann unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung führen!
Umstände des Einzelfalles sind entscheidend
Ob eine Anzeige des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. In der Vergangenheit ist die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung bei nahezu jeder Anzeige des Arbeitnehmers zu Lasten seines Arbeitgebers davon ausgegangen, dass eine Treuepflichtverletzung vorlag. Die Folge hiervon war, dass die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses von der Rechtsprechung bejaht wurde.
Rechtsprechung zugunsten der Arbeitnehmer
Diese Rechtsprechung hat sich jedoch auch Dank der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes geändert. So werden heutzutage Anzeigen, die der Arbeitnehmer bei den entsprechenden Behörden gegen den Arbeitgeber stellt, nicht automatisch als außerordentlicher Kündigungsgrund angesehen. Nur noch wenn die Anzeige aus offensichtlicher Rachsucht erfolgt, wird die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber bejaht. Ansonsten, also sofern der Arbeitnehmer beispielsweise bei der entsprechenden Behörde eine Anzeige wegen Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften macht, wird davon ausgegangen, dass dies nicht eine Treuepflichtverletzung darstellt, sondern im Ergebnis auch immer im zumindest objektiven Interesse des Arbeitgebers ist. Wir meinen, dass die neuerliche arbeitsrechtliche Rechtsprechung in die richtige Richtung zeigt, d.h. zu begrüßen ist.