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Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Voraussetzungen der personenbedingten Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Alles zur pesronenbedingten Kündigung: Die Prognose, die betrieblichen Interessen und die Verhältnismäßigkeit bei der personenbedingten Kündigung!

Die personenbedingte Kündigung

Ich werde in meiner auf das Arbeitssrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin des öfteren von Mandanten gefragt, welche Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung (krankheitbedingte Kündigung) vorliegen müssen, d.h. wann diese gerechtfertigt ist. Alle Arbeitsgerichte wenden bei der Prüfung der personenbedingten Kündigung nachfolgendes Schema an:

Negative Prognose

Zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muß klar sein, dass der Arbeitnehmer aller Voraussicht nach auch in absehbarer Zukunft seine Arbeit beim Arbeitgeber nicht ausüben können wird. Die Prognose über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers muß also negativ sein.

Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, sofern sie im Rahmen der krankheitsbedingten prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Belange führt. Hierfür spricht die Entgeltfortzahlung über sechs Wochen hinaus, was allerdings nur bei häufigen Kurzerkrankungen der Fall ist, da bei einer lang andauernden Krankheit die Entgeltfortzahlung ohnehin nur auf 6 Wochen begrenzt ist.

Kein milderes Mittel

Es darf kein milderes Mittel „zur Rettung“ des Arbeitsplatzes gegeben sein. Ein solches milderes Mittel wurde von der Rechtsprechung immer dann bejaht, wenn der Arbeitnehmer auf einen anderen leidensgerechten Arbeitsplatz umgesetzt oder der Arbeitsplatz durch Überbrückungsmaßnahmen (Anordnung von Mehrarbeit, Einstellung von Aushilfskräften) gerettet werden kann.

Interessensabwägung

Im Rahmen der Interessensabwägung ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles abschließend zu untersuchen, ob die durch die krankheitsbedingten Fehlzeiten verursachten Belastungen vom Arbeitgeber billigerweise noch hinzunehmen oder ob sie derart erheblich sind, dass eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden kann. Hierbei werden beispielsweise die Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Vergleich mit anderen Mitarbeitern, die Ursache der Erkrankung etc. herangezogen.

Das Ergebnis ist immer eine Einzelfallentscheidung

Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung.  Gerade deswegen ist es besonders wichtig, einen erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht an seiner Seite zu haben, der Ihre Interessen optimal vertritt. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und würde mich freuen, Sie zu meinen Mandanten zählen zu dürfen.

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    Rechtsanwälte

    Andrea
    Borgmann-Witting

    Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

    Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
    sowie Fachanwältin für Erbrecht

    „Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

    Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

    Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

    Markus
    Witting

    Foto des Anwalts Markus Witting

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

    Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

    Kosten

    Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

    Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

    Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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