Arbeitsrecht – die Zeugnisklage!

Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:

Oftmals werde ich gefragt: Was ist zu tun, sofern der Arbeitgeber kein Zeugnis bzw. ein unrichtiges Zeugnis erteilt hat?

Wenn der Arbeitgeber ein fehlerhaftes Zeugnis oder gar kein Zeugnis erteilt hat, kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Klage auf Berichtigung des Zeugnisses bzw. auf Erteilung des Zeugnisses erheben. Im Rahmen dieses Prozesses ist dann zunächst der Arbeitnehmer darlegungs- und beweisbelastet. Sofern dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aber eine unterdurchschnittliche Beurteilung des Verhaltens bzw. der Leistung erteilt wurde, ist der Arbeitgeber aufgrund der abgestuften Darlegungs- und Beweisbelastung im Ergebnis beweisbelastet. Wenn der Arbeitnehmer aber meint, er habe eine überdurchschnittliche Beurteilung verdient, so trifft ihn, d.h. den Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast.  Es ist ein offenes Geheimnis, dass es sowohl für den Arbeitnehemer als auch für den Arbeitgeber äußerst schwierig ist, eine überdurchschnittliche bzw. unterdurchschnittliche Arbeitsleistung zu beweisen. Daher ist es oftmals so, dass bei Zeugnisauseinandersetzungen vor Gericht ein Vergleich vereinbart wird, mithin eine Einigung aus ein durchschnittliches bis gutes Zeugnis gefunden wird.

Zu beachten ist noch, dass der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses relativ schnell verwirkt. So wurde in der Vergangenheit bereits angenommen, dass ein Zeugnis schon nach 10 Monaten nicht mehr geltend gemacht werden kann, d.h. verwirkt ist.

Themen: Zeugnis

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