Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:
Es besteht die Gefahr, daß die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen gegen Sie verhängt, sofern Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Denn die Bundesagentur für Arbeit könnte Ihnen zum Vorwurf machen, dass Sie freiwillig auf Ihren Arbeitsplatz verzichtet hätten. Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen daher die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages nicht empfehlen.
Sofern die Firma Schlecker Ihnen gegenüber eine Kündigung ausgesprochen hat, sollten Sie sich hiergegen mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Als Reaktionszeit bleibt Ihnen in der Regel lediglich eine Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung, da ansonsten die Rechtmäßigkeit der Kündigung gesetzlich fingiert wird. Im Rahmen von derartigen Kündigungsschutzverfahren gelingt es oftmals eine Abfindung für den Arbeitnehmer herauszuholen, da die Mehrzahl von solchen Verfahren mit einem Vergleich endet.
Sollten Sie daher eine Kündigung von der Firma Schlecker erhalten haben, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin mit einem Anwalt, am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Sofern Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, klären wir gerne im Vorhinein für Sie, ob die anfallenden Kosten übernommen werden.