Rechtsanwältin Andrea Borgmann-Witting
Jahrgang 1969
hat in Münster Rechtswissenschaften studiert. Das zweite Staatsexamen hat sie beim Oberlandesgericht Düsseldorf abgelegt.
Seit 1997 ist Frau Borgmann-Witting als Rechtsanwältin (Bundesrepublik Deutschland) zuerst in Münster und dann in Berlin tätig. Seit Mai 2001 ist sie berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen.
Seit Februar 2007 ist Rechtsanwätin Borgmann-Witting berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwältin für Erbrecht" zu führen.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Ehe- und Familienrecht
- Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting ist Mitglied
- in der Rechtsanwaltskammer Berlin,
- im Deutschen Anwaltverein,
- im Berliner Anwaltsverein,
- in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und
- in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
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