Abmahnung erhalten? Ich helfe Ihnen sofort!

Suchen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin? Dann haben Sie ihn gefunden. Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht und setze Ihre Ansprüche effektiv durch.

Immer öfter sprechen Arbeitgeber Abmahnungen aus, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen. Da die Abmahnung die Vorstufe zur Kündigung ist, sollten Sie eine Abmahnung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Beim Erhalt einer Abmahnung muss genauestens geprüft werden, ob und wie hiergegen vorzugehen ist. Es besteht die Möglichkeit, Klage gegen die Abmahnung mit dem Ziel zu erheben, dass die Abmahnung aus Ihrer Personalakte entfernt wird. Ob man von diesem Recht Gebrauch macht oder es bei einer außergerichtlichen Gegendarstellung gegenüber dem Arbeitgeber belässt, ist eine Abwägungsfrage. Erweist sich nämlich in einem Prozeß vor dem Arbeitsgericht die Abmahnung als gerechtfertigt, ist sie unrevidierbar und kann vom Arbeitgeber für eine nachfolgende Kündigung genutzt werden. Es muss also genauestens geprüft werden, ob und wie gegen die Abmahnung vorgegangen wird.

Hier setze ich an. Ich bin seit über 6 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit weit über einem Jahrzehnt mit Streitigkeiten über Abmahnungen befaßt. Mit meinem Erfahrungsschatz und meinem know-how stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Für alle Fragen rund um das Thema Abmahnung bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner. Ich kann Ihnen bereits nach der ersten Besprechung sagen, ob gegen die Abmahnung mit Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden kann.

Sofern Sie sich zunächst unverbindlich informieren möchten, können Sie gerne auf den auf unserer Internetseite veröffentlichen Ratgeber für Arbeitsrecht zurückgreifen, wobei dies jedoch keine qualifizierte und individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ersetzen kann und soll. Gerne können Sie sich auch in unserem Blog für Arbeitsrecht (ebenfalls auf unserer Internetseite) über aktuelle Probleme im Arbeitsrecht informieren.

Sehr gute Erreichbarkeit und insbesondere vollständige Transparenz (auch in Kostenfragen) sind für mich untrennbar mit einer modernen anwaltlichen Dienstleistung verbunden. Ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht erforderlich, hole ich gerne für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage ein bzw. beantrage für Sie im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe, sofern Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen können. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder keine Prozesskostenhilfe gewährt bekommen, teile ich Ihnen die bei mir anfallenden Kosten im Vorhinein mit. Die Kosten des Anwalts Ihres Arbeitgebers haben Sie in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht auch im Fall der Klageabweisung also des Prozeßverlustes nicht zu befürchten, da in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.

Sprechen Sie mich an. Ich würde mich freuen, Sie zu meinen Mandanten zählen zu dürfen.

Rechtsanwälte Borgmann & Witting
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Markus Witting,
Berliner Straße 137,
13467 Berlin

Tel.: 030/4000 92 50
Fax: 030/4000 92 60


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Markus Witting
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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