Kündigung erhalten? Ich helfe sofort!
Suchen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin? Dann haben Sie ihn gefunden.
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann heutzutage jeden treffen. Der bis ins Rentenalter sichergeglaubte Arbeitsplatz existiert heutzutage leider nicht mehr. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Dieser wird Sie beraten, ob gegen die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden kann. Sie sollten darauf zu achten, dass Sie einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung aufsuchen.
Etwa 90 % aller Kündigungsrechtsstreite vor den deutschen Arbeitsgerichten enden entweder mit einer Abfindungszahlung durch den Arbeitgeber oder mit einer Wiedereinstellung. Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich unbedingt gegen eine Kündigung wehren, sofern dies aufgrund der Gesetzeslage möglich ist. Die Höhe einer Abfindung ist dabei regelmäßig abhängig von der Stärke Ihrer Rechtsposition. Eine entsprechende gute Vorbereitung eines Kündigungsschutzprozesses stärkt Ihre Position und ist mitentscheidend für die Höhe der Abfindung. Hierbei genießen Arbeitnehmer umfangreiche Schutzrechte, die vielfach von den Arbeitgebern nicht beachtet werden. Es lauern eine Vielzahl von Fehlern, die von sich aus allein zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung führen.
Die Führung eines Kündigungsschutzprozesses ist daher eine komplexe Angelegenheit und der Erfolg eines derartigen Prozesses ist von vielen Faktoren abhängig, die genauestens beachtet werden müssen.
Hier setze ich an. Ich bin seit über 6 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit weit über einem Jahrzehnt intensiv mit der Führung von Kündigungsrechtsstreiten befaßt. Mit meinem Erfahrungsschatz und meinem know-how stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Für alle Fragen rund um das Thema Kündigung bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner. Ich kann Ihnen bereits nach der ersten Besprechung sagen, ob gegen die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden kann.
Sofern Sie sich über die im Arbeitsrecht bestehenden Probleme zunächst unverbindlich informieren möchten, können Sie gerne auf den auf unserer Internetseite veröffentlichten Ratgeber für Arbeitsrecht zurückgreifen, wobei dies jedoch keine qualifizierte und individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen kann und soll. Gerne können Sie sich auch in unserem Blog für Arbeitsrecht (ebenfalls auf unserer Internetseite) über aktuelle Probleme im Arbeitsrecht informieren.
Sehr gute Erreichbarkeit und insbesondere vollständige Transparenz (auch in Kostenfragen) sind für mich untrennbar mit einer modernen anwaltlichen Dienstleistung verbunden. Gerne hole ich für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage ein bzw. beantrage für Sie im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe, sofern Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen können. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder keine Prozesskostenhilfe gewährt bekommen, teile ich Ihnen die bei mir anfallenden Kosten im Vorhinein mit. Die Kosten des Anwalts Ihres Arbeitgebers haben Sie in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht auch im Fall der Klageabweisung also des Prozeßverlustes nicht zu befürchten, da in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.
Sprechen Sie mich an. Ich würde mich freuen, Sie zu meinen Mandanten zählen zu dürfen.
Rechtsanwälte Borgmann & Witting,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Markus Witting,
Berliner Straße 137,
13467 Berlin
Tel.: 030/4000 92 50
Fax: 030/4000 92 60
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