« Arbeitsrecht – Bevorzugung älterer Arbeitnehmer bei Kündigung ist rechtens | Home | Arbeitsrecht – Kündigungsschutz gilt auch für leitende Angestellte »
Achtung: Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen!
Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:
Nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts können Urlaubsabgeltungsansprüche aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einer neuerlichen Entscheidung festgestellt, dass Urlaubsabgeltungsansprüche von tariflichen Ausschlussfristen erfasst werden. Diese Entscheidung ist deswegen so bedeutsam, da der EuGH in der „Schultz-Hoff-Entscheidung“ festgestellt hat, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch auch noch Jahre später geltend gemacht werden kann, mithin nicht verfällt. Arbeitgeber sind daher auch noch Jahre später Urlaubsabgeltungsansprüchen ausgesetzt. Das BAG hat jedoch nunmehr entschieden, dass diese Urlaubsabgeltungsansprüche von tarifvertraglichen Ausschlussfristen erfasst werden, mithin gemäß den tarifvertraglichen Pflichten geltend gemacht werden müssen, sofern auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar ist. Geschieht dies nicht, sind die Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen.
Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, bei arbeitsrechtlichen Fragen die Hilfe eines versierten Anwalts bzw. Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.
Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Themen: Urlaub | Kein Kommentar »
