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Androhung betriebsbedingter Kündigung
Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:
Nach dem vorgenannten Urteil kann die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung, sofern vom Arbeitnehmer ein unterbreitetes Angebot zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages abgelehnt wird, einen Rechtsschutzfall auslösen.
Dies wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) völlig zu Recht damit begründet, daß es nicht auf die Schlüssigkeit, Substanziiertheit und Entscheidungserheblichkeit der Behauptungen ankomme; vielmehr sei allein die vom Arbeitnehmer behauptete Pflichtverletzung entscheidend, so daß Rechtsschutzversicherungen einem entsprechend versicherten Arbeitnehmer auch bei einer nur angedrohten Kündigung Kostendeckung erteilen müssen.
Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
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