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Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter?

Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:


Einer der meist verbreiteten Irrtümer, insbesondere bei Arbeitgebern ist, dass sie sich ihren Arbeitgeberpflichten dadurch entziehen können, dass sie Mitarbeiter als freie Mitarbeiter einstellen. Grundsätzlich ist es den Gerichten gleichgültig, ob ein Arbeitsvertrag (Arbeitnehmer) oder ein Dienstvertrag (freier Mitarbeiter) vorliegt, d.h. die Arbeitsgerichte lassen sich bei der Entscheidung, ob tatsächlich eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt oder nicht, hierdurch nicht beeindrucken. Im Ergebnis heißt dies, dass durch den Abschluss eines Dienstvertrages (freier Mitarbeiter) nichts darüber ausgesagt wird, ob tatsächlich eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt oder nicht. Dies ist vielen Arbeitgebern überhaupt nicht bewusst, da die Arbeitsgerichte im Rahmen einer sogenannten Statusklage (Feststellung, ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt oder nicht) die geschlossenen Verträge in ihre Wertung nur sehr zurückhaltend einbeziehen.

Dies wurde nunmehr vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 09.06.2010 zum Aktenzeichen 5 AZR 332/09 relativiert. Hiernach ist der gewählte Vertragstypus, also entweder Arbeitsvertrag (Arbeitnehmer) oder Dienstvertrag (freier Mitarbeiter) bei einer Statusentscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht, zumindest mit zu berücksichtigen, sofern die Tätigkeit typischerweise sowohl von einem Arbeitnehmer, als auch von einem freien Mitarbeiter ausgeübt werden kann. Ich meine jedoch, dass diese Entscheidung wenig Auswirkungen auf die Praxis hat, da eine Mitberücksichtigung des geschlossenen Vertrag überhaupt nur dann in Frage kommt, sofern die Tätigkeit sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbständig ausgeübt werden kann. Darüber hinaus handelt es sich eben nur um eine Mitberücksichtigung; wie das Gericht sich im Ergebnis entscheidet, dürfte auch weiterhin im wesentlichen davon abhängen, wie das Vertragsverhältnis tatsächlich ausgestaltet war.

Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

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