« | Home | »

Arbeitsrecht – Gesichtsverlust des Arbeitgebers

Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:


Dem Landesarbeitsgericht Köln lag ein nicht ganz alltäglicher Fall vor. So wollte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer auflösen lassen, da er den Kündigungsschutzprozess verloren hatte und nunmehr einen Gesichtsverlust gegenüber den anderen Mitarbeitern fürchtete. Dieser Argumentation hat das Landesarbeitsgericht Köln einen klaren Riegel vorgeschoben. Das Landesarbeitsgericht Köln hat vielmehr entschieden, dass es nachvollziehbar sei, dass sich der Arbeitnehmer über den gewonnenen Prozess freue. Das sei eben das Risiko, welches sich für jeden Arbeitgeber ergebe, wenn und soweit er einem Arbeitnehmer zu Unrecht die Kündigung ausspricht.

Natürlich ist dieser Entscheidung voll und ganz zuzustimmen. Ansonsten würde der Arbeitnehmer ja für den Gewinn seines Prozesses „bestraft“.

Wpsf-img in Arbeitsrecht - Gesichtsverlust des Arbeitgebers

Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Themen: Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage | Kein Kommentar »

Kommentare


In unserem Arbeitsrecht - Blog stellen wir Urteile des Arbeitsgerichts vor und erläutern bzw. kommentieren diese.

anwalt arbeitsrecht berlin

rss