Haftung des Arbeitnehmers

Haftet der Arbeitnehmer für Schäden?

In der Regel haftet der Arbeitnehmer für die von ihm leicht fahrlässig verursachten Schäden nicht. Nur bei grober Fahrlässigkeit kommt eine (nahezu) vollständige und bei normaler Fahrlässigkeit eine anteilige Haftung in Betracht.

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Haftet der Arbeitnehmer bei unrichtiger Kasse?

Eine Haftung des Arbeitnehmers bei Fehlbeständen der Kasse (Mankohaftung) ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. So muß insbesondere feststehen, daß nur ein Arbeitnehmer Zugriff auf die Kasse hatte. Ansonsten kann der Arbeitnehmer für Kassenfehlbestände nicht in Anspruch genommen werden.

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In unserem Arbeitsrecht - Blog stellen wir Urteile des Arbeitsgerichts vor und erläutern bzw. kommentieren diese.

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