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Arbeitsrecht Kündigung

Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:


1. Arbeitsrecht Kündigung – Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags – Betriebsstilllegung

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Urteil vom 13.02.2008, Aktenzeichen 2 AZR 543/06 (LAG Sachsen-Anhalt)

Eine beabsichtigte Betriebs- oder Abteilungsstilllegung kann außnahmsweise als ein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne von § 1 Abs. II KSchG angesehen werden, nämlich, wenn die für den künftigen Wegfall der Beschäftigung des Arbeitsnehmers maßgeblichen Entwicklungen bereits zum Zeitpunkt der Kündigung feststehen.

Allerdings muss die zur Kündigung führende Organisationsentscheidung bereits zum Zeitpunkt der Kündigung endgültig vorgelegen haben und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung muss aus Sicht der Parteien zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Formen angenommen haben. Daher ist eine Kündigung wegen einer Betriebsschließung sozial ungerechtfertigt, solange der Arbeitgeber den Beschluss der Stilllegung lediglich erwogen, aber noch nicht endgültig gefasst hat. Dies gilt auch dann, sofern der Arbeitgeber im Kündigungszeitpunkt noch in Verhandlungen über die Veräußerung des Betriebs oder der Betriebsabteilung steht oder sich um neue Aufträge bemüht. Dann kann keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vorliegen.

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Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Themen: Abfindung, Betriebsbedingte Kündigung, Kündigung, Kündigungsschutzklage | Kein Kommentar »

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In unserem Arbeitsrecht - Blog stellen wir Urteile des Arbeitsgerichts vor und erläutern bzw. kommentieren diese.

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