Verhaltensbedingte Kündigung
« Frühere Einträge Nachfolgende Einträge »Fehlerhafte Abmahnung kippt Kündigung
Eine nicht ordnungsgemäß ausgesprochene Abmahnung kann eine Kündigung zu Fall bringen, da in der Regel einer verhaltensbedingten Kündigung eine wirksame Abmahnung vorausgehen muß.
::weiterlesen::Abmahnung verhindert Kündigung
Sofern ein Arbeitnehmer im Vorhinein bereits wirksam abgemahnt wurde, kann er wegen des Sachverhalts, für den er bereits abgemahnt wurde, nicht mehr gekündigt werden. Da eine Abmahnung grundsätzlich auch mündlich ausgesprochen werden kann, ist genau zu prüfen, ob der Arbeitgeber nicht bereits wegen des gleichen Sachverhalts eine wirksame Abmahnung ausgesprochen hat.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Kündigung wegen Diebstahls
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung geht mit Arbeitnehmern, denen ein Diebstahl nachgewiesen werden kann, sehr hart um. In der Regel ist in einem solchen Fall die frsitlose Kündigung gerechtfertigt, wobei der Wert des gestohlenen Gegenstands unerheblich ist.
::weiterlesen::Selbstbeurlaubung als Kündigungsgrund
Eine vom Arbeitnehmer vorgenommene Selbstbeurlaubung stellt – nach dem Ausspruch einer Abmahnung – grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar. Allerdings kommt es auch insofern auf die Umstände des Einzelfalles an, so daß unter Umständen der Ausspruch einer Kündigung nicht gerechtfertigt sein kann.
::weiterlesen::Kündigung wegen Pfändungen und Abtretungen
Unter Umständen können vom Arbeitnehmer zu verantwortende Pfändungen und Abtretungen des Gehalts den Ausspruch einer Kündigung rechtfertigen. Hierbei kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalles an.
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