Kündigungsfristen
« Frühere EinträgeArbeitsrecht – keine Verlängerung der Probezeit
Eine Probezeit kann über die Dauer von 6 Monaten nicht verlängert werden.
::weiterlesen::Längere Kündigungsfristen gelten nur für Arbeitgeber!
Grundsätzlich gelten längere Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer verbleibt es bei kurzen Kündigungsfristen.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Kündigungsschutz gilt ab dem 1. Tag beim übernommenen Auszubildenden
Ein übernommener Auszubildender hat ab dem 1. Tag seiner Tätigkeit beim Arbeitgeber Kündigungsschutz.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Kündigung auch schon Arbeitsaufnahme?
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Kündigung auch schon vor Arbeitsaufnahme möglich ist.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Bitte die Kündigung genau prüfen!
Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, muss genau geprüft werden. Vielfach wird dies nicht beachtet.
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