Kündigungsfristen

Arbeitsrecht – Kündigung wegen Diebstahls

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung geht mit Arbeitnehmern, denen ein Diebstahl nachgewiesen werden kann, sehr hart um. In der Regel ist in einem solchen Fall die frsitlose Kündigung gerechtfertigt, wobei der Wert des gestohlenen Gegenstands unerheblich ist.

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Kündigungsfristen und Zugang der Kündigung

Eine Kündigung gilt grundsätzlich erst dann rechtlich als zugegangen, sofern sie in den Machtbereich des Erklärungsempfängers, also des Arbeitnehmers, gelangt und die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Dies ist bei einem abendlichen Einwurf in den Briefkasten in der Regel für den betreffenden Tag nicht mehr der Fall.

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In unserem Arbeitsrecht - Blog stellen wir Urteile des Arbeitsgerichts vor und erläutern bzw. kommentieren diese.

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