Kündigungsfristen

« Frühere Einträge

Arbeitsrecht – keine Verlängerung der Probezeit

Eine Probezeit kann über die Dauer von 6 Monaten nicht verlängert werden.

::weiterlesen::

Längere Kündigungsfristen gelten nur für Arbeitgeber!

Grundsätzlich gelten längere Kündigungsfristen nur für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer verbleibt es bei kurzen Kündigungsfristen.

::weiterlesen::

Arbeitsrecht – Kündigungsschutz gilt ab dem 1. Tag beim übernommenen Auszubildenden

Ein übernommener Auszubildender hat ab dem 1. Tag seiner Tätigkeit beim Arbeitgeber Kündigungsschutz.

::weiterlesen::

Arbeitsrecht – Kündigung auch schon Arbeitsaufnahme?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Kündigung auch schon vor Arbeitsaufnahme möglich ist.

::weiterlesen::

Arbeitsrecht – Bitte die Kündigung genau prüfen!

Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, muss genau geprüft werden. Vielfach wird dies nicht beachtet.

::weiterlesen::
« Frühere Einträge


In unserem Arbeitsrecht - Blog stellen wir Urteile des Arbeitsgerichts vor und erläutern bzw. kommentieren diese.

anwalt arbeitsrecht berlin

rss