Personenbedingte Kündigung
« Frühere Einträge Nachfolgende Einträge »Kündigung wegen Sozialversicherungspflicht?
Die eintretende Sozialversicherungspflicht eines als sozialversicherungsfreien Studenten angestellten Mitarbeiters stellt nach neuer Rechtsprechung des BAG keinen Kündigungsgrund dar.
::weiterlesen::Krankheit schützt nicht vor Kündigung!
Ein Arbeitsverhälktnis kann grundsätzlich auch dann gekündigt werden, sofern der Arbeitnehmer erkrankt ist, d.h. Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Kündigung wegen häufigen Erkrankungen?
Auch bei krankheitsbedingten Kündigung wegen häufigen Kurzerkrankungen kommt es stets auf den Einzelfall an, d.h. entscheidend ist, ob auch zukünftig mit weiteren Erkrankungen zu rechnen ist.
::weiterlesen::Kündigung wegen Krankheit
Eine Kündigung wegen Krankheit ist in der Regel dann zulässig, sofern damit zu rechnen ist, daß der Arbeitnehmer zukünftig seine Arbeit nicht wieder aufnehmen können wird und dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen beim Arbeitgeber führt.
::weiterlesen::Kündigung wegen Alkohols – die alkoholbedingte Kündigung
Eine Kündigung wegen Alkohols kann entweder auf verhaltensbedingte oder auf personenbedingte Gründe gestützt werden. Hierbei sind die Umstände des Einzelfalls zu beachten. Soll die Kündigung auf verhaltensbedingte Gründe gestützt werden, ist in aller Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich.
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