Personenbedingte Kündigung
Nachfolgende Einträge »Kündigung wegen Alkohols – die alkoholbedingte Kündigung
Eine Kündigung wegen Alkohols kann entweder auf verhaltensbedingte oder auf personenbedingte Gründe gestützt werden. Hierbei sind die Umstände des Einzelfalls zu beachten. Soll die Kündigung auf verhaltensbedingte Gründe gestützt werden, ist in aller Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich.
::weiterlesen::Kündigungsfristen und Zugang der Kündigung
Eine Kündigung gilt grundsätzlich erst dann rechtlich als zugegangen, sofern sie in den Machtbereich des Erklärungsempfängers, also des Arbeitnehmers, gelangt und die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Dies ist bei einem abendlichen Einwurf in den Briefkasten in der Regel für den betreffenden Tag nicht mehr der Fall.
::weiterlesen::Die Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung
Eine krankheitsbedingte, d.h. eine personenbedingte Kündigung ist nur unter ganz engen Voraussetzungen überhaupt möglich. Es muß eine negative Prognose über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers vorliegen, die bisherigen Fehlzeiten müssen die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt haben und die Kündigung muß verhältnismäßig sein.
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