Zugang der Kündigung
Arbeitsrecht – Zustellung der Kündigung
Mit Hilfe eines Einwurfeinschreibens kann eine Kündigung nicht beweissicher zugestellt werden. Dies ist sowohl Arbeitgebern, als auch Arbeitnehmern nicht immer bewusst.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Kündigung durch Bevollmächtigten
Bei dem Ausspruch einer Kündigung durch einen Bevollmächtigten ergeben sich interessante Ansatzpunkte. Sofern ein Bevollmächtigter kündigt, der Kündigung keine Originalvollmacht beigefügt war und der Arbeitnehmer von der Kündigungsberechtigung nicht im Vorhinein in Kenntnis gesetzt wurde, kann die Kündigung in der Regel zurückgewiesen werden, mit der Folge, daß die Kündigung unwirksam wird. Hierbei ist schnelles Handeln gefragt.
::weiterlesen::Kündigungsfristen und Zugang der Kündigung
Eine Kündigung gilt grundsätzlich erst dann rechtlich als zugegangen, sofern sie in den Machtbereich des Erklärungsempfängers, also des Arbeitnehmers, gelangt und die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht. Dies ist bei einem abendlichen Einwurf in den Briefkasten in der Regel für den betreffenden Tag nicht mehr der Fall.
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