Kündigung
« Frühere Einträge Nachfolgende Einträge »Kein Kündigungsschutz durch Urlaubsfestlegung
Auch ein bereits festgelegter Urlaub nach Ablauf der Probezeit gibt dem Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Kündigungsschutz.
::weiterlesen::Klage auch bei mündlicher Kündigung!
Auch bei einer mündlich ausgesprochenen Kündigung sollte Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Geschäftsführer können nur in Ausnahmefällen vor dem Arbeitsgericht klagen!
Nur in absoluten Ausnahmefällen können Geschäftsführer einen Arbeitsrechtsprozess vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Gesellschaft führen.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Keine zwingende Umdeutung einer Kündigung
Fristlose Kündigungen werden nicht zwingend umgedeutet. Dies ist offensichtlich vielen Anwälten immer noch nicht klar.
::weiterlesen::Muss gegen jede Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass gegen jede Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden muss.
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