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Arbeitsrecht – Lohn ohne Arbeit?

Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:


Eine Möglichkeit Lohn zu erhalten ohne seine Arbeitsleistung erbringen zu müssen, liegt vor sofern Annahmeverzug gegeben ist. Annahmeverzug ist in § 615 BGB geregelt und liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen will, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch gleichwohl nicht beschäftigt. Für diese Situation ordnet § 615 BGB an, dass der Arbeitnehmer dann gleichwohl sein Arbeitsentgelt erhält. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Arbeit für den Zeitraum nachzuleisten, für den der Arbeitgeber seine Arbeitsleistung nicht angenommen hat.

Besondere Relevanz hat der Annahmeverzug während eines Kündigungsschutzverfahrens. Sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Lohn für den Zeitraum nachzahlen, in dem er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt hat. Dies ist einer der Gründe, warum Arbeitgeber oftmals bereit sind, im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses Abfindungen an die Arbeitnehmer zu zahlen.

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Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Themen: Kündigung, Kündigungsschutzklage, Lohn | Kein Kommentar »

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