Lohn

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Was versteht man unter Annahmeverzug?

Der Annahmeverzug ist in § 615 BGB geregelt und liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit leisten will, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch gleichwohl nicht beschäftigt. Für diese Situation ordnet § 615 BGB an, dass der Arbeitnehmer dann gleichwohl sein Arbeitsentgelt erhält.

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Arbeitsrecht – Gehaltskürzung bei Krankheit?

Bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit darf die Entgeltfortzahlung nicht gekürzt werden. Allerdings dürfen Sondervergütungen (beispielsweise Gratifikationen und Boni) in beschränkten Umfang gekürzt werden.

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Haftet der Arbeitnehmer bei unrichtiger Kasse?

Eine Haftung des Arbeitnehmers bei Fehlbeständen der Kasse (Mankohaftung) ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. So muß insbesondere feststehen, daß nur ein Arbeitnehmer Zugriff auf die Kasse hatte. Ansonsten kann der Arbeitnehmer für Kassenfehlbestände nicht in Anspruch genommen werden.

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Arbeitsrecht – Lohnfortzahlung nach § 616 BGB?

Unter Umständen kann der Arbeitnehmer nach § 616 BGB weiterhin Vergütung vom Arbeitgeber verlangen, sofern er an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist und der Grund in seiner Person liegt.

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Arbeitsrecht – Lohn bei Verspätung?

Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das allgemeine Wegerisiko, d.h. der Arbeitgeber kann den Lohn kürzen, sofern der Arbeitnehmer wegen Glatteises zu spät zur Arbeit kommt.

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In unserem Arbeitsrecht - Blog stellen wir Urteile des Arbeitsgerichts vor und erläutern bzw. kommentieren diese.

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