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Arbeitsrecht und Fußballweltmeisterschaft

Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:


Da wir uns bei dieser WM mit dem austragenden Land Südafrika in einer Zeitzone befinden, finden viele Spiele während der üblichen Arbeitszeit um 13:00 oder 16:00 Uhr statt. Arbeitgebern kann ich daher nur raten, die Gelegenheit zu ergreifen und die wichtigsten Fußballpiele zusammen mit den Arbeitnehmern anzuschauen. Dies fördert die Motivation und das “Wir-Gefühl” im Betrieb.

Was ist aber Arbeitnehmern zu raten, sofern sich ihr Chef “querstellt” und nicht bereit ist, auf die Arbeitnehmer zuzugehen?

Dem Arbeitnehmer zu raten, für die Spiele, die er sich anschauen will, Urlaub zu nehmen. Der Urlaubsantrag darf vom Arbeitgeber nur dann abgelehnt werden kann, sofern dringende betriebliche Interessen dies erfordern. Grundsätzlich hat der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers also Priorität, darf also nur aus ganz wenigen Gründen vom Arbeitgeber versagt werden.

Sofern der begehrte Urlaub abglehnt wurde, sollte hiergegen ggf. gerichtlich vorgegangen werden. Ganz schlecht ist es, dem Arbeitgeber mitzuteilen, daß man im Falle des Nichtgewährens des Urlaubs krank, d.h. arbeitsunfähig wird. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies bereits zum Anlaß genommen, ein Kündigung des Arbeitgebers als gerechtfertigt anzushehen.
Übrigens: Sofern der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist, schadet der Besuch eines Restaurants oder einer Kneipe, in der das Fußballspiel übertragen wird, grundsätzlich nicht, sofern hierdurch der Heilungserfolg nicht gefährdet wird, d.h. der Arbeitgeber darf allein aus dem Besuch des Lokals keine negativen Schlüsse ziehen.

Wer weder Urlaub hat noch arbeitsunfähig ist, darf an seinem Arbeitsplatz die wichtigen Spiele (leise) im Radio verfolgen, sofern hierdurch die Arbeit nicht leidet und Kollegen bzw. Kunden nicht beeinträchtigt werden. Fernsehen, Internet oder Live-Stream sind jedoch nach wie vor am Arbeitsplatz tabu, d.h. dürfen nicht benutzt werden.

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Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Themen: Arbeitsvertrag, Kündigung, Urlaub | 1 Kommentar »

Ein Kommentar zu “Arbeitsrecht und Fußballweltmeisterschaft”

  1. fernetpunker schreibt:

    Danke für Ihre Ausführungen.

Kommentare


In unserem Arbeitsrecht - Blog stellen wir Urteile des Arbeitsgerichts vor und erläutern bzw. kommentieren diese.

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