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Bei einer schweren Erkrankung kann eine Kündigung gerechtfertigt sein!

Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:


Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen interessanten Fall entschieden. Hierbei hatte der Arbeitgeber einem HIV-infizierten Mitarbeiter die Kündigung ausgesprochen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat erkannt, dass eine Kündigung gegenüber einem HIV-infizierten Mitarbeiter gerechtfertigt sein kann. Hintergrund war, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als chemisch-technischen Assistenten bei der Herstellung von Medikamenten im sogenannten Reinbereich eingesetzt hat. Für diesen Reinbereich hatte der Arbeitgeber im Vorhinein festgelegt, dass dort Arbeitnehmer mit Erkrankungen nicht beschäftigt werden dürfen. Nachdem der Arbeitgeber herausgefunden hatte, dass der Arbeitnehmer HIV-infiziert ist, hatte er die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hielt die Kündigung für gerechtfertigt. Zum einen sei die Kündigung nicht willkürlich und verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, da es dem Arbeitgeber nach Ansicht der Richter nicht verwehrt werden könne, für die Herstellung von Medikamenten allgemein den Einsatz kranker Arbeitnehmer auszuschließen. Zum anderen sei auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, da die Kündigung in der Probezeit erfolgte und es somit keiner Sozialrechtfertigung bedürfe. Darüber hinaus entschieden die Richter auch, dass dem Arbeitnehmer keine Entschädigung nach dem AGG zusteht. Selbst wenn eine Diskriminierung des Arbeitnehmers vorgelegen habe, so sei das Ziel des Arbeitgebers höher zu bewerten, bei der Medikamentenherstellung keine erkrankten Mitarbeiter einzusetzen.

Fazit: Eine sicherlich sehr interessante Entscheidung, die durchaus diskussionswürdig ist. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Übrigen die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Es bleibt abzuwarten, wie hierüber das Bundesarbeitsgericht entscheidet. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

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Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Themen: Kündigung, Personenbedingte Kündigung | Kein Kommentar »

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