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Die mündlich ausgesprochene Kündigung

Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:


Man glaubt es fast nicht, aber es gibt tatsächlich noch Arbeitgeber, die ihre Kündigungen mündlich aussprechen. Einen solchen Fall habe ich gegenwärtig zur Bearbeitung auf meinem Schreibtisch. Dies wird letztlich für den Arbeitgeber (meine Gegenseite) eine teure Angelegenheit.

Bereits seit etlichen Jahren können Kündigungen nur noch schriftlich und eben nicht mehr mündlich ausgesprochen werden. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist schlicht unwirksam, d.h. man muß noch nicht einmal gegen seine solche Kündigung vorgehen. Dies sollten mittlerweile alle Arbeitgeber wissen. Denn die Konzequenz einer formunwirksam, d.h. mündlich ausgesprochenen Kündigung ist, daß das Arbeitsverhältnis weiter läuft und der Arbeitnehmer in aller Regel seinen Lohnanpruch eben nicht verliert; vielmehr kann er seinen Lohn weiterhin beim Arbeitgeber geltend machen und dies obwohl er nicht arbeitet. Wie bereits gesagt, die Angelegenheit wird für meine Gegenseite, d.h. den Arbeitgeber teuer….

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Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Themen: Kündigung | 3 Kommentare »

3 Kommentare zu “Die mündlich ausgesprochene Kündigung”

  1. Alex schreibt:

    Ich wurde mündlich gekündigt, danach bekamm ich schriftliche Bestätigung, wo wörtlich stand sogar dass ich mündlich gekündigt wurde. Ich habe bei Arbeitsgericht Trier trotzdem verlören, weil mein Arbeitsverhältnis nicht länger als 6 monate gedauert, also mündliche Kündigung geht doch!

  2. admin schreibt:

    In Ihrem Fall wurde ja die mündliche (unwirksame) Kündigung dann durch eine schriftliche Kündigung bestätigt, so daß davon auszugehen sein dürfte, daß sich das Arbeitsgericht aus die zweite schriftliche Kündigung bezogen hat. Mündliche Kündigungen sind und bleiben in der Regel unwirksam!

  3. admin schreibt:

    Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich zu einem Rechtsanwalt in kostenpflichtige Beratung zu geben. Gerne stehe ich Ihnen hierzu zur Verfügung. Die im Raum stehenden Probleme sind zu komplex, um sie in Rahmen eines blogs zu behandeln.

Kommentare


In unserem Arbeitsrecht - Blog stellen wir Urteile des Arbeitsgerichts vor und erläutern bzw. kommentieren diese.

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