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Krankheit schützt nicht vor Kündigung!
Anwalt Arbeitsrecht Berlin informiert:
Ein sehr weit verbreiteter Irrtum ist, daß einem Arbeitnehmer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht die Kündigung gegenüber ausgesprochen werden kann. Grundsätzlich gilt, daß ein Arbeitsverhälktnis auch dann gekündigt werden kann, sofern der Arbeitnehmer erkrankt ist, d.h. Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Ließe man etwas anderes zu, hätte dies zur Folge, daß der Arbeitnehmer zumindest teilweise “steuern” könnte, ob ihm gekündigt werden kann oder nicht. Um dies zu verhindern, läßt sie Rechtsprechung uneingeschränkt auch eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit zu.
Eine andere Frage ist jedoch, ob wegen einer Krankheit gekündigt werden darf. Hierzu hat die Rechtsprechung zu Recht hohe Hürden aufgestellt, d.h. eine Kündigung wegen einer Krankheit ist aus Sichtweise eines Arbeitgebers sehr schwer zu begründen, sofern das Kündigungssutzgesetz gilt. Da der Arbeitgeber aber beim Eingreifen des Kündigungsschutzgesetzes einen Kündigungsgrund benötigt, haben Klagen gegen eine Kündigung wegen Krankheit in aller Regel gute Erfolgsausssichten.
Autor: Rechtsanwalt Witting - Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
Themen: Kündigung, Personenbedingte Kündigung | Kein Kommentar »
