Kündigungsschutzklage
« Frühere Einträge Nachfolgende Einträge »Arbeitsrecht – Keine zwingende Umdeutung einer Kündigung
Fristlose Kündigungen werden nicht zwingend umgedeutet. Dies ist offensichtlich vielen Anwälten immer noch nicht klar.
::weiterlesen::Muss gegen jede Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass gegen jede Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden muss.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Kündigungsschutzklage auch beim falschen Gericht?
Die Dreiwochenfrist des § 4 Kündigungsschutzgesetz wird in der Regel auch dann gewahrt, sofern die Klage beim falschen Gericht eingeht.
::weiterlesen::Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer erneuten Heirat unwirksam ist.
::weiterlesen::Arbeitsrecht – Vorsicht bei Einträgen auf sozialen Netzwerken!
Nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen, sondern auch aus arbeitsrechtlichen Gründen sollte größte Vorsicht bei Einträgen auf sozialen Netzwerken beachtet werden.
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