Kündigungsschutzklage

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Arbeitsrecht – Keine zwingende Umdeutung einer Kündigung

Fristlose Kündigungen werden nicht zwingend umgedeutet. Dies ist offensichtlich vielen Anwälten immer noch nicht klar.

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Muss gegen jede Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass gegen jede Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden muss.

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Arbeitsrecht – Kündigungsschutzklage auch beim falschen Gericht?

Die Dreiwochenfrist des § 4 Kündigungsschutzgesetz wird in der Regel auch dann gewahrt, sofern die Klage beim falschen Gericht eingeht.

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Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung eines Chefarztes einer katholischen Klinik wegen einer erneuten Heirat unwirksam ist.

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Arbeitsrecht – Vorsicht bei Einträgen auf sozialen Netzwerken!

Nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen, sondern auch aus arbeitsrechtlichen Gründen sollte größte Vorsicht bei Einträgen auf sozialen Netzwerken beachtet werden.

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In unserem Arbeitsrecht - Blog stellen wir Urteile des Arbeitsgerichts vor und erläutern bzw. kommentieren diese.

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