Arbeitsrecht Berlin

Herr Witting ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin

Die Kanzlei vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Herr Rechtsanwalt Markus Witting ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und nimmt regelmäßig an Fach- und Fortbildungsseminaren teil. Herr Rechtsanwalt Witting ist bundesweit selbst als Seminarleiter auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.

Die Kanzlei wird auf allen Gebieten des Arbeitsrechts tätig.
Das Leistungsangebot der Kanzlei umfasst die intensive Beratung bei Vertragsverhandlungen von Arbeits- und Dienstverträgen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Eine Beratung und Vertretung erfolgt regelmäßig im Falle einer Kündigung (Kündigungsschutz) und bei Abmahnungen sowie Zeugnisansprüchen. Die Kanzlei berät und vertritt auch Mandanten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Selbstverständlich erfolgt eine ausführliche und qualifizierte Beratung zu den sozialrechtlichen Folgen im Falle der Kündigung bzw. beim Abschluss eines Abwicklungs-/Aufhebungsvertrages (Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit etc.).

Sofern Sie Arbeitnehmer sind, setzen wir Ihre Ansprüche effektiv durch. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen - je nach Wunsch - eine Abfindung gezahlt oder Ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt. Im Fall einer Kündigung ist es besonders als Arbeitnehmer wichtig, bereits im Vorfeld oder unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Nur so kann erreicht werden, dass laufende Fristen nicht versäumt werden und eine etwaige Einigung mit dem Arbeitgeber so gefasst wird, dass von der Bundesagentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt wird.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht, sofern Sie beispielsweise eine Abmahnung erhalten haben oder der Arbeitgeber Ihnen kein faires Zeugnis/Zwischenzeugnis erteilt hat. Selbstverständlich setzen wir auch Ihre Zahlungsklagen für ausstehende Gehälter effektiv durch.

Herr Rechtsanwalt Witting vertritt Sie auch, sofern Sie Arbeitgeber sind. Für Arbeitgeber wird er sowohl vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung beratend, als auch im Gerichtsverfahren, insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren und Zahlungsklagen, tätig. Herr Rechtsanwalt Witting gewährleistet eine kompetente Vertretung, sofern es um Auseinandersetzungen mit Ihrem Betriebsrat geht, da er hier über besondere Erfahrungen verfügt.

Je nach Wunsch und Erfordernis begleiten wir unsere Mandanten daher auch, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.


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