Erbrecht Berlin

Frau Borgmann Witting ist Fachanwältin für Erbrecht

Die Kanzlei berät und vertritt ihre Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere bei Erbauseinandersetzungen sowie der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Eine Beratung erfolgt weiterhin über die gesetzliche und testamentarische Erbfolge, damit verbundene Erbschaftssteuern und schließt Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbeinsetzung ein. Gerne erfolgt auch eine Beratung über diverse vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten des Erblassers, z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter besonderer Beachtung von anfallenden Schenkungssteuern.

Ein weiterer stark zunehmender Bereich ist die Unternehmensnachfolge. Hierbei berät die Kanzlei über die erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen, wobei es oberstes Ziel ist, ein Auseinanderbrechen bzw. eine Betriebsaufspaltung im Rahmen einer Unternehmensnachfolge zu verhindern. Hierbei werden auf Wunsch alle notwendigen Testamente, Gesellschaftsverträge, Pachtverträge etc. entworfen.

Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting hat umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts. Frau Borgmann-Witting ist Fachanwältin für Erbrecht und nimmt regelmäßig an Fach- und Fortbildungsseminaren teil.

Gerade im Erbrecht kann eine besondere Sensibilität erforderlich sein. Je nach Wunsch und Erfordernis begleiten wir unsere Mandanten daher auch, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.

 


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