Probleme am Arbeitsplatz? Ich helfe Ihnen sofort!
Suchen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin? Dann haben Sie ihn gefunden. Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht und setze Ihre Ansprüche effektiv durch. Ich bin seit über 6 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit weit über einem Jahrzehnt mit Streitigkeiten im Arbeitsrecht befaßt. Mit meinem Erfahrungsschatz und meinem know-how stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber zu folgenden Themen, die an dieser Stelle nur stichwortartig aufgeführt werden können:
- Abfindung
- Abmahnung
- Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
- Arbeitslohn
- Arbeitsvertrag
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Betriebsübergang
- Betriebsverfassungsrecht
- Interessensausgleich und Sozialplan
- Kündigung (fristlose, betriebsbedingte, verhaltens- und personenbedingte)
- Mobbing
- Tarifvertragsrecht
- Versetzung
- Weiterbeschäftigungsanspruch
- Zwischenzeugnis und Zeugnis.
Sofern Sie sich über die im Arbeitsrecht bestehenden Probleme zunächst unverbindlich informieren möchten, können Sie gerne auf den auf unserer Internetseite veröffentlichten Ratgeber für Arbeitsrecht zurückgreifen, wobei dies jedoch keine qualifizierte und individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen kann und soll. Gerne können Sie sich auch in unserem Blog für Arbeitsrecht (ebenfalls auf unserer Internetseite) über aktuelle Probleme im Arbeitsrecht informieren.
Sehr gute Erreichbarkeit und insbesondere vollständige Transparenz (auch in Kostenfragen) sind für mich untrennbar mit einer modernen anwaltlichen Dienstleistung verbunden. Ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht erforderlich, hole ich gerne für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage ein bzw. beantrage für Sie im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe, sofern Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen können. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder keine Prozesskostenhilfe gewährt bekommen, teile ich Ihnen die bei mir anfallenden Kosten im Vorhinein mit. Die Kosten des Anwalts Ihres Arbeitgebers haben Sie in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht auch im Fall der Klageabweisung also des Prozeßverlustes nicht zu befürchten, da in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.
Sprechen Sie mich an. Ich würde mich freuen, Sie zu meinen Mandanten zählen zu dürfen.
Rechtsanwälte Borgmann & Witting
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Markus Witting,
Berliner Straße 137,
13467 Berlin
Tel.: 030/4000 92 50
Fax: 030/4000 92 60
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