Grundstücksrecht & Wohneigentumsrecht Berlin
Im Grundstücksrecht und Eigentumsrecht steht die Kanzlei ihren Mandanten bei der Prüfung von Veräußerungsverträgen und allen hiermit einhergehenden Fragen zur Verfügung.
Eine Beratung und Vertretung der Mandanten erfolgt darüber hinaus insbesondere in Bezug auf Gebäudeeigentum, Grundstückserwerb, Grundstücksfinanzierung und Versorgungsverträgen.
Darüber hinaus ist das Gesellschaftsrecht und das Insolvenzrecht im Bereich des Grundstückverkehrs zu beachten. Nehemen Sie direkt mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne in allen Belangen des Immobilienrechts.
Wir unterstützen Sie u.a. bei der Suche nach einer passenden Finanzierung, bei Dienstbarkeiten, Niessbrauch, Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken, Rentenschulden), Anfechtung, Grundstückskauf und Eigentumsübertragung, Eigentumserwerb, Baulasten und zu beurkundenen Kaufverträgen.
Bei Erwerb und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken ist die Betreuung nicht immer allein durch den Notar, als streng unparteiische Person, in ihrem strengen Sinne gegeben. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Immobilienrecht ist somit angeraten. Weiterhin werden durch die Kanzlei Borgmann & Witting die Bereiche Maklerrecht und Erbbaurecht betreut.
Die Kanzlei berät auch bei Grundstücksgeschäften, unentgeltlichen Grundstücksübertragungen (Schenkung), Grundpfandrechten, Hypotheken sowie hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten.
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