Kanzlei Borgmann Witting - Kosten
Anwälte für Arbeitsrecht - Erbrecht - Familienrecht - Verkehrsrecht in Berlin
Grundsätzlich rechnet der Rechtsanwalt seine Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe des Honorars richtet sich daher bei den meisten (zivilrechtlichen) Tätigkeiten nach dem Gegenstandswert und nach den durch die Tätigkeit anfallenden Gebühren.
Der Gesetzgeber hat den Rechtsanwälten die Möglichkeit gegeben, die Gebühren für die außergerichtliche Beratung mit den Mandanten frei zu vereinbaren. Hierdurch werden die anfallenden Kosten transparent. Wir freuen uns daher, Ihnen für die mündliche Beratung folgendes Angebot unterbreiten zu können:
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und Ihnen Kostendeckung erteilt wurde, entstehen Ihnen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Selbstverständlich übernehmen wir die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, bieten wir Ihnen die außergerichtliche Beratung zu einem Pauschalpreis von 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer an. Durch diese Pauschalgebühr ist eine ca. einstündige qualifizierte anwaltliche Beratung abgegolten. Wir nehmen uns die Zeit für eine einstündige Beratung, da in den seltensten Fällen einfache Sachverhalte vorliegen und meistens komplexe, rechtliche Probleme zu behandeln sind und nur so Ihre Fragen qualifiziert und umfassend beantwortet werden können.
Wenn Sie sich beispielsweise von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner trennen oder scheiden lassen wollen, erfolgt durch Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Familienrecht, eine qualifizierte Beratung. Es werden sämtliche Folgen einer Trennung und Scheidung (z.B. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgang etc.) erörtert, wobei dies erfahrungsgemäß ca. eine Stunde dauert.
Immer mehr Mandanten überlegen - auch im Hinblick auf die aktuelle steuerrechtliche Entwicklung - Immobilien zu verschenken oder zu vererben. Die Kanzlei berät im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge professionell und zeigt etwaige Vor- und Nachteile auf. Im Todesfall sind sowohl für die Erben als auch für die Pflichtteilsberechtigten viele juristische Besonderheiten zu beachten. Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Erbrecht, berät Sie insoweit umfassend und kompetent. Da die Beratung in der Regel eine Stunde dauert, wird auch für die erbrechtliche Erstberatung eine Vergütung von 190 Euro netto vereinbart.
Gleiches gilt für arbeitsrechtliche Probleme. Sofern beispielsweise Ihr Arbeitgeber an Sie herantritt und das Arbeitsverhältnis auflösen will bzw. Ihnen eine Kündigung aushändigt, besteht ein hoher Beratungsbedarf, da eine individuelle und auf Ihre Verhältnisse angepasste Strategie zu erarbeiten ist. Es gilt die Möglichkeiten einzuschätzen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber einzufordern. In diesen Fällen müssen zum Teil erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Verhängung von Sperrfristen durch die Bundesagentur für Arbeit zu verhindern. Erfahrungsgemäß dauert eine derartige umfassende arbeitsrechtliche Beratung durch Herrn Rechtsanwalt Witting, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ebenfalls ca. eine Stunde.
Sofern Sie uns z.B. nach einer Beratung mit Ihrer Interessenwahrnehmung beauftragen und wir für Sie tätig werden, richten sich die Gebühren im zivilrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert, dem Umfang und der Bedeutung der Sache. So fällt in der Regel bei einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000,00 € eine Gebühr in Höhe von 391,30 € (zuzüglich Umsatzsteuer) und bei einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € eine Gebühr in Höhe von 1.359,80 € (zuzüglich Umsatzsteuer) an.
Welche Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren in Ansatz zu bringen sind richtet sich zum Beispiel danach, ob und in welchem Umfang verhandelt bzw. ein Vergleich geschlossen wird. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung neben der vorerwähnten Verfahrensgebühr zusätzlich noch eine Terminsgebühr anfällt, die bei einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000,00 € mit 361,20 € (zuzüglich Umsatzsteuer) und bei einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € mit 1.255,20 € (zuzüglich Umsatzsteuer) zu Buche schlägt.
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz. Die Gerichtskosten sind im Zivilverfahren grundsätzlich bei Klageerhebung im voraus einzuzahlen, da ansonsten das Gericht nicht tätig wird. Die Gerichtskosten richten sich - ebenso wie die Gebühren des Rechtsanwalts - nach den Gegenstandswerten.
In einem Zivilprozeß hat die unterliegende Partei der obsiegenden Partei grundsätzlich die Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Im Arbeitsgerichtsverfahren I. Instanz hat jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen. Im Strafprozeß hat der Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen.
In Spezialfällen wird die Kanzlei nur aufgrund von Honorarvereinbarungen tätig. Hierbei liegen die in Ansatz zu bringenden Stundensätze je nach Umfang und Schwierigkeit der Materie in der Regel bei 200,00 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
Kanzlei Borgmann Witting in Berlin Reinickendorf (Hermsdorf)
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