Anwalt Arbeitsrecht - Mobbing

Was ist Mobbing?

Mobbing bedeutet ins Deutsche übersetzt nichts anderes als jemanden anpöbeln bzw. angreifen. Sofern das Wort Mobbing im arbeitsrechtlichen Zusammenhang gebraucht wird, wird hierunter ein gezielter Psychoterror am Arbeitsplatz verstanden, der das Ziel hat, den Arbeitnehmer aus dem Betrieb herauszuekeln. Der deutsche Gesetzgeber hat für das Phänomen Mobbing, welches in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, keine eigene Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, d.h. es gibt kein „Antimobbinggesetz". Vielmehr muss man leider feststellen, dass sich die Rechtsprechung sehr schwer damit tut, das Mobbing zu erfassen. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen ist Mobbing nur sehr schwer justiziabel, da es nur sehr schwer zu erfassen ist. Was für den einen Kritik ist, ist für den anderen schon Mobbing. Im Übrigen kann gerechtfertigte Kritik schon durch wenige Nuancen in Mobbing umschlagen, beispielsweise durch den Tonfall bzw. das Weglassen einzelner Höflichkeitsformeln. Da sich das Mobbing gerade im zwischenmenschlichen Bereich abspielt, ist es darüber hinaus schwer zu fassen, da oftmals keine bzw. nur parteiische Zeugen vorhanden sind. Gerade deswegen ist es besonders wichtig, bereits in einem frühen Stadium Beweise zu sichern bzw. sich qualifiziert beraten zu lassen.

Welche Ausdrucksformen hat Mobbing?

Gegen Mobbing sollte unbedingt vorgegangen werden, da es beim Arbeitnehmer zu ernsthaften und dauerhaften Erkrankungen führen kann. Aber auch Arbeitgeber sollten es unter keinen Umständen hinnehmen, sofern in ihrem Betrieb gemobbt wird. Mobbing zerstört nicht nur das Vertrauen der betroffenen Mitarbeiter, sondern auch das der anderen Mitarbeiter in den Arbeitgeber.

Beim Mobbing ist zu unterscheiden wie das Mobbing ausgeführt wird. Folgende Begehungsformen sind denkbar:

- Tätlichkeiten,

- (sexuelle) Belästigungen,

- üble Nachreden bzw. Beleidigungen,

- Versetzungen,

- Abmahnungen,

- Kündigungen.

Sofern das Mobbing durch die vorgenannten Begehungsformen ausgeführt wird, ist es relativ gut justiziabel, da dann die einzelnen Handlungen im Rahmen eines Prozesses gut dargestellt werden können.

Es ist aber auch möglich, dass Mobbing durch eher subtilere Handlungen seitens des Arbeitgebers bzw. seiner Vertreter zum Ausdruck kommt. So sind folgende Tatbestände denkbar:

- Diskriminierung,

- soziale Isolation,

- Missachtung der gewöhnlichen Höflichkeitsform,

- Verweigerung jeglicher kollegialer Hilfen,

- kleinlichste Kontrolle der Arbeitsergebnisse.

Sofern der Arbeitgeber bzw. seine Vertreter das Mobbing hinter derartigen Verhaltensweisen „verstecken", ist die Situation viel komplizierter, da in derartigen Fällen besonders genau dokumentiert werden muss, worin das Mobbing des Arbeitgebers konkret liegt.

Wie kann gegen Mobbing vorgegangen werden?

Sofern der Arbeitnehmer gemobbt wird, stehen dem Arbeitnehmer umfängliche Rechte zu. Hierzu zählen:

- der Arbeitnehmer kann sich beim Betriebsrat beschweren,

- er Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht den Arbeitnehmer vor dem Mobbing der Vorgesetzten bzw. der Kollegen schützt,

- der Arbeitnehmer kann verlangen, dass die mobbenden Kollegen/Vorgesetzten abgemahnt bzw. gekündigt werden,

- der Arbeitnehmer kann sowohl die Kollegen/Vorgesetzten als auch den Arbeitgeber auf Unterlassung in Anspruch nehmen und die Kollegen/Vorgesetzten auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Ferner besteht ein Schmerzensgeldanspruch, sofern der Arbeitnehmer aufgrund des Mobbings erkrankt. Dieses Schmerzensgeld wird von der Rechtsprechung meist in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt.

- sofern der Arbeitnehmer selbst gemäß § 626 BGB aufgrund der Mobbingattacken außerordentlich kündigen musste, hat er gegenüber dem Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch gemäß § 628 BGB.


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