Vertragsrecht Berlin

Ein klassischer Bereich der Kanzlei ist das Vertragsrecht. Neben der Entwicklung von Verträgen steht die Kanzlei ihren Mandanten bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen, als auch bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge zur Verfügung.

Im Kaufrecht berät und vertritt die Kanzlei Käufer/Verkäufer bei unmöglicher oder verspäteter Lieferung, sowie bei mangelhafter Ware. Gleiches gilt bei verspäteter Zahlung, verweigerter Abnahme der Ware oder unberechtigter Reklamation; auch hier kann eine umfassende Beratung bzw. gerichtliche / außergerichtliche Tätigkeit angeboten werden.

 


Bei einer schweren Erkrankung kann eine Kündigung gerechtfertigt sein!
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Arbeitsrecht – Kündigungsschutz gilt auch für leitende Angestellte
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Nach einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts können Urlaubsabgeltungsansprüche aufgr...


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