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Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Kann man wegen Alkoholkonsum gekündigt werden? – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Eine Kündigung wegen Alkohol oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz ist nur selten gerechtfertigt!

Kündigung nur selten rechtmäßig

Wie ich gerade eben wieder beobachten musste, kommt es wegen Alkohols am Arbeitsplatz oftmals zu erheblichen Streitigkeiten. Ich habe schon mehrfach erlebt, dass Arbeitgeber ihrem Arbeitnehmer einfach das Arbeitsverhältnis kündigen wollten, da der Arbeitnehmer alkoholisiert am Arbeitsplatz erschienen ist. Sofern Sie hiervon betroffen sind, kann ich Ihnen nur dringend raten, die Hilfe eines versierten Anwalts, am besten eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen, der was von seinem Rechtsgebiet versteht. Gerade bei der Kündigung wegen Alkohols können durch eine geschickte Vorgehensweise die Arbeitnehmerrechte gewahrt werden.

Bei Alkoholismus: Keine Kündigung

Es ist nämlich so, dass die Rechtsprechung immer dann eine fristlose, d.h. verhaltensbedingte Kündigung wegen Alkohols nicht zulässt, sofern eine Alkoholabhängigkeit besteht. In einem derartigen Fall geht man davon aus, dass die Verletzung der Arbeitspflicht, mithin das alkoholisierte Erscheinen am Arbeitsplatz nicht vorwerfbar war. Allerdings gibt es auch hier für den Arbeitgeber Möglichkeiten, diesen aus seiner Sicht bestehenden Konflikt zu lösen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer im Vorhinein auf seine Sucht hingewiesen haben und ihm Hilfe bei der Bekämpfung seiner Erkrankung (d.h. seiner Sucht) angeboten haben. Nur in einem solchen Fall kann er unter Umständen eine personenbedingte Kündigung aussprechen.

Bitte zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

Da es bei einer Kündigung wegen Alkohols auf jede Einzelheit ankommt, sollte dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, sofern eine alkoholbedingte Kündigung ausgesprochen wird. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung!

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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