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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Anwalt der Rechtsschutzversicherung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Die freie Anwaltswahl ist nicht eingeschränkt. Meine Empfehlung: Aus gutem Grund besser nicht zum Rechtsanwalt der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Seit geraumer Zeit versuchen Rechtsschutzversicherungen die freie Anwaltswahl zu unterwandern und ihren Versicherungsnehmern entweder einen “Vertrauensanwalt” zuzuweisen oder damit zu locken, daß im Falle der Beauftragung des “Vertauensanwalts” die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung nicht zu zahlen ist. Ich möchte dies keineswegs “verteufeln”. Ich habe mich jedoch dazu entschieden, auf das Angebot von zahlreichen Rechtsschutzvericherungen, bei ihnen als “Vertrauensanwalt” tätig zu werden, nicht einzugehen!

Vertrauensanwalt

Meines Erachtens  auch aus gutem Grund, denn für den Mandanten also für Sie – und nur Sie sollten im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit stehen – können sich meines Erachtens gravierende Nachteile bei der Beauftragung eines “Vertrauensanwalts” einer Rechtsschutzversicherung ergeben:

Möglicher Interessenskonflikt

Nach meiner Ansicht besteht für jeden “Vertrauensanwalt” die Gefahr eines Interessenkonfliktes, da der Rechtsschutzversicherer dem “Vertrauensanwalt” Mandate zuführt und damit ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen “Vertrauensanwalt” und Rechtschutzversicherung entstehen kann. Oft ist dies kein Problem, was ist aber, wenn es wie so häufig ein Grenzfall ist oder wie so häufig nicht ganz klar ist, ob die Rechtsschutzversicherung für den Fall einstehen muß oder nicht? Wird der “Vertrauensanwalt” der Rechtsschutzversicherung den Mandanten dann genauso beraten wie ein nicht gebundener Anwalt? Wird der “Vertrauensanwalt” sich gegenüber (!) der Rechtsschutzversicherung, von der er ja seine Mandate erhält,  genauso einsetzen, wie ein nicht gebundener Anwalt? Diese Fragen muß letztlich jeder für sich beantworten. Ich will den “Vertrauensanwälten” der Rechtsschutzversicherungen auch nichts unterstellen.  Ich meine jedoch, daß die bloße Gefahr, in ein wie auch immer geartetes Abhängigkeitsverhältnis zu kommen, ausreicht um dies nicht mitzumachen.

100 % Ihr Rechtsanwalt

Ich jedenfalls für meinen Teil bin froh und auch ein wenig stolz nur den Interessen meiner Mandanten zu dienen und nicht in die Gefahr eines Interessenskonfliktes zu kommen. Übrigens: Auch wir rechnen gegenüber allen deutschen Rechtsschutzversicherungen ab und haben kein Problem damit,  gegenüber Rechtsschutzversicherungen vorzugehen, sofern diese ihren Verpflichtungen gegenüber Ihnen nicht nachkommen.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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