Entfristung für Betriebsratsmitglieder – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Betriebsratsmitglieder können auch bei sachgrundloser Befristung bei ihrem Arbeitgeber einen Entfristungsanspruch geltend machen!
Entfristung für Betriebsratsmitglieder…
Betriebsratsmitglieder können gegenüber ihrem Arbeitgeber selbst bei sachgrundloser Befristung einen Entfristungsanspruch geltend machen. Dies hat das Arbeitsgericht München entschieden. Hintergrund der Entscheidung war, dass ein Arbeitnehmer, der zum Betriebsrat gewählt wurde, im Vorhinein zulässig befristet wurde. Der Arbeitgeber hatte mit dem betreffenden Arbeitnehmer also einen zulässigen, d.h. rechtswirksamen und sogenannten sachgrundlosen Befristungsvertrag abgeschlossen. Bekanntermaßen ist dies in der Regel nur dann möglich, sofern die Befristung unter zwei Jahren andauert.
…selbst bei eigentlich wirksamer Befristung
Nachdem der betreffende Arbeitnehmer also in den Betriebsrat gewählt wurde, hat er die Entfristung seines Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht. Diesem Begehren ist das Arbeitsgericht München schließlich nachgekommen und dies, obwohl an sich eine rechtswirksame Befristung vorlag. Begründet wurde dies vom Arbeitsgericht München damit, dass andernfalls ein Verstoß gegen europarechtliche Normen vorliege und das betreffende Betriebsratsmitglied andernfalls an der Ausübung seiner Betriebsratstätigkeit gehindert werde.
Entscheidung ist zu begrüßen
Nach meiner Ansicht ist dies eine sehr bemerkenswerte Entscheidung, da seitens des Arbeitsgerichts München am Gesetz vorbei ein Entfristungsanspruch konstruiert wird. Im Ergebnis ist die Entscheidung jedoch zu begrüßen, wobei sich auch hier wiederum zeigt, dass das Europarecht einen immer größeren Einfluss gewinnt. Man kann daher nur jedem befristet eingestellten Arbeitnehmer empfehlen, sich in den Betriebsrat wählen zu lassen, um so eine mögliche Entfristung seines Arbeitsverhältnisses zu erreichen.