iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!
Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Interessensausgleich und Sozialplan – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Bei einer Betriebsänderung wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Interessensausgleich und ein Sozialplan abgeschlossen.

Der Interessensausgleich

Im Rahmen eines Interessensausgleichs, der zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber schriftlich vereinbart wird, wird festgelegt, ob, wann und wie die vom Arbeitgeber geplante Betriebsänderung durchgeführt wird. Auf den Interessensausgleich hat der einzelne Arbeitnehmer keinen Einfluß und kann auch aus diesem keine unmittelbaren Rechte herleiten.

Der Sozialplan

Ein Sozialplan wird ebenfalls zwischen den Arbeitgeber und dem Betriebsrat verhandelt und abgeschlossen. Hierbei verpflichtet sich der Arbeitgeber, die wirtschaftlichen Nachteile, die dem Arbeitnehmer als Folge der geplanten Betriebsänderung entstehen werden, auszugleichen. Der Betriebsrat kann einen Sozialplan auch erzwingen und die Einigungsstelle des Arbeitsgerichts anrufen. Der Sinn und der Zweck des Sozialplans ist es, für die Arbeitnehmer die wirtschaftlichen Nachteile wegen der Betriebsänderung abzumildern. Es geht also immer um Geld. Der Arbeitgeber muss dann Geldmittel zur Verfügung stellen, wobei mit dem Betriebsrat darüber verhandelt wird, welche Mittel genau zur Verfügung zu stellen und wie diese dann verteilt werden. Die genauen Einzelheiten hierzu werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber im Einzelnen verhandelt. In der Regel lässt sich sagen, dass der Arbeitgeber je mehr Mittel zur Verfügung stellen muss, je mehr Geldmittel er hat. Aus einem Sozialplan kann der betreffende Arbeitnehmer unmittelbar vorgehen, da ein Sozialplan ihm hierzu ein Recht gibt, d.h. er hat einen unmittelbaren klagbaren Anspruch hieraus.

Wie der vorgenannten Darstellung zu entnehmen ist, ist es für einen Laien sehr schwer zu durchschauen, ob und welche Ansprüche ihm zustehen, sofern er von einem Interessensausgleich oder einem Sozialplan betroffen ist.

Meine Leistung – für Sie!

Hier setze ich an. Ich bin seit über 10 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und mit Interessensausgleichen und Sozialplänen befaßt. Mit meinem Erfahrungsschatz und meinem know-how stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Für alle Fragen rund um das Thema Interessensausgleich und Sozialplan bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

Termin vereinbaren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

So finden Sie uns

Borgmann & Witting
Rechtsanwälte & Notarin


Berliner Straße 137
13467 Berlin
Tel.: +49 30 120 871 600
Fax: +49 30 400 092 60

Direkt anrufen: +49 30 120 871 600