Kündigung Fluglotsen – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Bei schweren unentschuldbaren Pflichtverstößen ist eine Kündigung ausnahmsweise auch ohne vorherige Abmahnung möglich!
Kündigung ohne Abmahnung
In einer interessanten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Hessen die fristlose Kündigung eines Fluglotsen bestätigt und dies, ohne vorherige Abmahnung. Der betreffende Fluglotse war in der Nachtschicht eingeteilt. Nach den geltenden Vorschriften zur Flugsicherung muss die Nachtschicht von zwei Fluglotsen durchgeführt werden. Zwischen den Fluglotsen sind die Pausen von je zwei Stunden abzusprechen, so dass ständig ein Fluglotse einsatzbereit ist. Außerdem muss jeder Fluglotse auch in der Pause erreichbar bleiben.
Bei Schwerem Verstoß ohne Abmahnung
Wie sich später herausstellte, hatte der Fluglotse mehrfach die zweistündigen Pausenzeiten überschritten. Daraufhin wurde ihm die fristlose Kündigung ausgesprochen. Dies wurde nunmehr vom Landesarbeitsgericht Hessen bestätigt. Begründet wurde die fristlose Kündigung damit, dass der Arbeitnehmer die Sicherheit des Flugverkehrs akut gefährdet habe. Daher sei auch eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung angemessen. Zu berücksichtigen sei besonders, dass dem Arbeitnehmer aus den einschlägigen Vorschriften die Reichweite seines Handelns durchaus bekannt gewesen sei und es daher keiner vorherigen Abmahnung bedurft hätte. Erschwerend kam noch hinzu, dass die Arbeitszeitnachweise vom Arbeitnehmer unrichtig ausgefüllt wurden.
Kündigung ist Einzelfallentscheidung
Wie aus der nach meiner Ansicht richtigen Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zu entnehmen ist, kann unter Umständen auch bei schweren Vergehen die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung begründet sein. Dies ist wie immer eine Einzelfallentscheidung und muss von den Richtern sorgsam abgewogen werden.