„Knacken“ der Befristung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Befristeter Arbeitsvertrag: Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt, gegen ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzugehen!
Viele Befristungen sind unwirksam
Befristete Arbeitsverhältnisse sind derzeit groß in Mode. Es bestehen jedoch große Chancen, dass man mit gerichtlicher Hilfe ein befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristeten Arbeitsverhältnis umwandeln kann. Sofern eine der folgenden Punkte vorliegt, bestehen gute Chancen, dass aus einem befristeten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird:
- Beschäftigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses weiter, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
- Beginnt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit beim Arbeitgeber, bevor beide Parteien den Arbeitsvertrag unterzeichnet haben, wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen.
- Wird die Befristung des Arbeitsvertrages oder die Verlängerung der Befristung nicht auf dem gleichen Schriftstück niedergelegt wird, entsteht ebenfalls ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
- Eine Verlängerung der Befristung ist nur möglich, solange das Arbeitsverhältnis befristet läuft. Erfolgt die Verlängerung der Befristung, nachdem die vorherige Befristung bereits abgelaufen war (und auch nur für einen Tag), so bestehen gute Chancen, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu gelangen.
- Sofern bei der Vertragsverlängerung, d.h. bei der Verlängerung der Befristung die Arbeitsbedingungen verändert werden, kann dies ebenfalls zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen.
Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil!
Wie den vorgenannten Darlegungen zu entnehmen ist, gibt es viele Einfaltstore, um ein befristetes Arbeitsverhältnis „zu knacken“. Es ist auf jeden Fall ratsam, eine qualifizierte Beratung einzuholen. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und stehe Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.