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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Leitende Angestellte genießen Kündigungsschutz – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Für leitende Angestellte gelten besondere Regeln, nicht nur im Falle einer Kündigung. Die besonderen Regeln kommen aber meistens nicht zur Anwendung.

Der leitende Angestellte

Unsere Kanzlei ist im besonderen Maße darauf ausgerichtet, leitende Angestellte arbeitsrechtlich zu vertreten. Gerade bei der Beratung und Vertretung eines leitenden Angestellten bedarf es einer hohen Kompetenz und viel Erfahrung, da bei einem derartigen Arbeitsverhältnis mit besonders viel Fingerspitzengefühl vorgegangen werden muß.

Was ist ein leitender Angestellter?

Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die für einen Teilbereich ihres Betriebes eigene Verantwortlichkeit tragen, jedoch keine Organmitglieder (also beispielsweise Geschäftsführer/Vorstand) der Gesellschaft sind. Aus dieser besonders herausgehobenen Stellung der leitenden Angestellten werden erhöhte Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber hergeleitet.

Gelten für leitende Angestellte besondere Vorschriften?

Für leitende Angestellte sind kündigungsrechtlich Sondervorschriften zu beachten, die insbesondere bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einzubeziehen sind. Arbeitgeber sind bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetz priviligiert, d.h. bei einem leitenden Angestellten muß der Arbeitgeber für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Grund haben; vielmehr kann er die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen.

Abfindungen sind gering

Da deratige Anbfindungen oftmals sehr gering sind, haben Arbeitgeber ein sehr hohes Interesse daran, möglichst jeden Arbeitnehmer mit Leitungsfunktion zum leitenden Angestellten zu machen. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist jedoch bei der Frage, ob der betreffende Mitarbeiter überhaupt leitender Angestellter ist, sehr zurückhaltend. Erfahrungsgemäß ist dies sehr selten der Fall und auch dann nicht, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, daß der betreffende Mitarbeiter leitender Angestellter ist.

Nur selten tatsächlich leitender Angestellter

Entscheidend ist nach der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung (fast) ausschließlich, ob der betreffende Mitarbeiter zur selbständigen Einstellung und Kündigung der Mitarbeiter im Betrieb berechtigt ist und zwar ohne hierbei Rückfrage beim Geschäftsführer bzw. Vorstand nehmen zu müssen. Dies ist sehr selten der Fall, da sich erfahrungsgemäß (fast) alle als leitende Angestellten bezeichneten Arbeitnehmer bei der Einstellung bzw. Kündigung anderer Mitarbeiter im Betrieb bei der Geschäftsleitung intern absichern, d.h. eine Genehmiguing einholen müssen. Sofern dies der Fall ist, handelt es sich bei dem betreffenden Arbeitnehmer nicht um einen leitenden Angestellten, mit der Folge, daß das Privileg der Arbeitgeber bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht greift.

Unsere Leistung – für Sie!

Sind Sie leitender Angestellter? Suchen Sie einen Rechtsanwalt mit Kompetenz und viel Erfahrung bei der Vertretung eines leitenden Angestellten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Vereinbaren Sie mit Herrn Rechtsanwalt Witting, Fachanwalt für Arbeitsrecht, einen Besprechungstermin, im Rahmen dessen Sie die Einzelheiten besprechen können. Denn im Ergebnis muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines leitenden Angestellten so ausfallen, dass sie im wirtschaftlichen Interesse des Mandanten ist, was nach unserer Auffassung das Wichtigste ist. Ferner müssen sozialversicherungsrechtliche Nachteile vermieden werden und darüber hinaus muß die Integrität und der Ruf beider Vertragsbeteiligten, also sowohl des Arbeitnehmers, als auch des Arbeitgebers geschützt werden.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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