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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
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Mehr Geld für Leiharbeitnehmer – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Leiharbeitnehmer können einen equal pay Anspruch haben. Tarifliche Ausschlußfristen sind beim equal pay Anspruch nicht anwendbar.

Gerwerkschaften nicht tariffähig

Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sind Gewerkschaften unter Umständen nicht tariffähig. In der Vergangenheit hat das Bundesarbeitsgericht die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für nicht tariffähig gehalten. Dies hat zur Folge, dass alle Tarifverträge dieser Organisation unwirksam sind. Leiharbeitnehmer haben daher während ihrer Überlassung an den Entleiher grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Lohn (equal pay Anspruch), wie die dort beschäftigte Stammbelegschaft.

Ausschlußfristen zählen nicht

Einziger Wehrmutstropfen war in der Vergangenheit, dass die Tarifverträge der Stammbelegschaft oftmals tarifliche Ausschlussklauseln hatten, in denen festgelegt war, dass die Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden müssen. Viele Arbeitsrechtler, d.h. viele Anwälte bzw. Fachanwälte für Arbeitsrecht sprachen daher von einem Pyrrhussieg, da es einem Leiharbeitnehmer wenig bringt, vom Grunde her zwar einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber zu haben, diesen jedoch wegen einer kurzen Ausschlussfrist im Tarifvertrag nicht durchsetzen zu können.

Fachkundige Beratung hilft

Das Bundesarbeitsgericht hat aber zwischenzeitlich erkannt, dass die tariflichen Ausschlussfristen für Leiharbeitnehmer nicht gelten, so dass nunmehr alle Ansprüche bis zur Verjährungsgrenze für die letzten 4 Jahre nachträglich geltend gemacht werden können. Ich kann daher jedem Arbeitnehmer nur nochmals dringend empfehlen, sich in die Beratung eines Anwalts für Arbeitsrecht bzw. eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu begeben. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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