iVerfügbar auch während der Corona Krise:Wir beraten und vertreten Sie auch online und telefonisch!
Jetzt kontaktieren!
Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
Wir helfen!

Prüfung der Kündigung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung muß sorgfältig und konzentriert erfolgen! Ansonsten drohen Nachteile!

Kündigungsfristen?

Die Frage, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, wird vielfach viel zu lax angegangen, und zwar sowohl von Mandanten, als auch teilweise von Anwälten. Zunächst muss geprüft werden, ob die Frist richtig berechnet wurde. Dies ist oftmals nicht der Fall. Welche Kündigungsfristen gelten, ergibt sich primär aus dem Arbeitsvertrag. Allerdings gibt es hierzu auch gesetzliche Regelungen, die „über“ vertraglichen Regelungen stehen. Es müssen darüber hinaus Tarifverträge beachtet werden, wobei eine Vielzahl von Tarifverträgen zwischenzeitlich allgemeinverbindlich geworden sind, d.h. diese gelten unabhängig von der Frage, ob die Anwendbarkeit vereinbart wurde.

Kündigungsschutz?

Neben den Fristen ist noch zu klären, ob der allgemeine Kündigungsschutz gilt, d.h. ob der Arbeitgeber für die Kündigung überhaupt einen Grund benötigt. Bekanntermaßen ist dies bei einem Kleinbetrieb oder, sofern das Arbeitsverhältnis kürzer als 6 Monate gedauert hat, nicht der Fall. Aber selbst wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, kann die Kündigung unter Umständen wegen des Verstoßes gegen den besonderen Kündigungsschutz unwirksam sein. Zu denken ist hierbei insbesondere an Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit und Arbeitnehmern in Elternzeit. Bei all diesen Personengruppen ist die Kündigung ausgeschlossen oder nur nach vorheriger Anhörung/Zustimmung eines Gremiums überhaupt möglich.

Andere Unwirksamkeitsgründe?

Neben dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz kann eine Kündigung auch wegen des Verstoßes gegen Grundrechte unwirksam sein. In Betracht kommt hierbei insbesondere eine Kündigung, die gegen die guten Sitten oder gegen den Treu und Glauben verstößt. Ferner ist eine Kündigung unwirksam, die wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochen wurde, oder die wegen einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt ist.

Mein Tipp:

Wie den vorgenannten Darlegungen zu entnehmen ist, kann eine Kündigung gegen eine Reihe von Gesetzen verstoßen, was im Ergebnis zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Es ist daher dringend ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, sofern man eine Kündigung erhält. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und stehe Ihnen gerne zur Verfügung. Meine Erfahrung macht Sie stark!

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Klare Abstimmung bei Kosten und Leistungen!

Termin vereinbaren

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

So finden Sie uns

Borgmann & Witting
Rechtsanwälte & Notarin


Berliner Straße 137
13467 Berlin
Tel.: +49 30 120 871 600
Fax: +49 30 400 092 60

Direkt anrufen: +49 30 120 871 600