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mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Unkündbare Arbeitnehmer – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Auch unkündbare Arbeitsverhältnisse sind kündbar. Denn die Kündigung eines unkündbaren Arbeitsverhältnisses ist in engen Grenzen möglich!

Kündigung eines unkündbaren Arbeitsvertrages

Auch unkündbare Arbeitsverhältnisses können gekündigt werden. Dies ist nach meiner Erfahrung vielen Arbeitnehmern nicht bewusst. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich die Unkündbarkeit eines Arbeitsverhältnisses immer nur auf eine ordentliche Kündigung bezieht. Außerordentlich, d.h. fristlos, kann ein Arbeitsverhältnis selbst dann gekündigt werden, sofern es ordentlich unkündbar ist. Allerdings müssen für eine außerordentliche, d.h. fristlose Kündigung, besondere Voraussetzungen vorliegen. Hier hängen die Früchte – für die Arbeitgeber – sehr hoch. Als Gründe, die eine fristlose (außerordentliche) Kündigung rechtfertigen können, werden von der Rechtsprechung in aller Regel nur solche Gründe anerkannt, bei denen eine Straftat (Diebstahl, Betrug und Beleidigung) zu Lasten des Arbeitgebers im Hintergrund stehen. Sofern dies nicht der Fall ist, besteht ein recht hoher Schutz, wenn und soweit das Arbeitsverhältnis beispielsweise aufgrund eines Tarifvertrages unkündbar ist.

Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

Gleichwohl ist dieser Schutz nicht absolut. Auch ein eigentlich unkündbares Arbeitsverhältnis kann in besonderen Situationen auch ordentlich gekündigt werden. Als Beispiel ist hierbei anzuführen, dass dies immer dann möglich ist, sofern der Betrieb endgültig stillgelegt wird. Die dann erfolgte Kündigung wird als „außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist“ bezeichnet, mit der Folge, dass in derartigen Fällen auch ein unkündbares Arbeitsverhältnis ordentlich endet.

Kompetenter Anwalt hilft!

Es gibt leider keinen absoluten Schutz vor Kündigungen, wie dieses Beispiel zeigt. Auch an sich unkündbare Arbeitsverhältnisse sind unter Umständen außerordentlich kündbar. Daher ist es wichtig, im Fall des Falles einen kompetenten Anwalt an seiner Seite zu haben. Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit mir.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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Borgmann & Witting
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