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Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
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Warum nur – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Die Mehrzahl der ausgesprochenen fristlosen Kündigungen sind nicht wirksam. Eine Kündigungsschutzklage hat oft gute Erfolgsaussichten.

Auf fristlose Kündigung folgt Kündigungsschutzklage

In jüngster Vergangenheit musste ich mehrfach feststellen, dass Arbeitgeber fristlose Kündigungen aussprechen, obwohl diese nicht ansatzweise gerechtfertigt sind. Oftmals kann ich dies nur mit den Worten kommentieren: Denn sie wissen nicht, was sie tun. Zunächst scheint einigen Arbeitgebern überhaupt gar nicht klar zu sein, dass sie ihre Arbeitnehmer in eine Klage geradezu hineintreiben. Denn wenn die Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit unmittelbar nach Erhalt der Kündigung vorstellig werden, wird ihnen mitgeteilt, dass sie eine Sperrfrist erhalten, sofern die Kündigung rechtskräftig wird. Mit anderen Worten: Der Arbeitnehmer muss gegen die Kündigung klagen, um keine 12-wöchige Sperrzeit von der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.

Strenge Voraussetzungen für fristlose Kündigung

Ungeachtet dessen ist die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Für den Ausspruch einer außerordentlichen, d.h. fristlosen Kündigung bedarf es wegen des Fehlens einer Frist grundsätzlich eines wichtigen Grundes. Ein solcher ist in aller Regel nur dann gegeben, sofern dem Arbeitnehmer strafbares Verhalten vorzuwerfen ist. In allen anderen Fällen gehen die Gerichte in der Regel davon aus, dass es dem Arbeitgeber zumindest zuzumuten ist, den Arbeitnehmer bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen.

Abmahnung und Frist

Ferner verlangen die Gerichte in aller Regel, dass vorher eine Abmahnung ausgesprochen wird; nur wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich ein strafbares Verhalten nachzuweisen ist, soll dies ausnahmsweise entbehrlich sein. Aber selbst wenn alle diese Voraussetzungen vorliegen, muss sich der Arbeitgeber beeilen, da eine fristlose Kündigung gem. § 626 II S. 1 BGB nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung der Tatsachen, auf die die Kündigung gestützt werden soll, ausgesprochen werden kann.

Bitte zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

Es bleibt also dabei: Solange dem Arbeitnehmer keine Straftat zur Last gelegt wird, hat eine Klage gegen eine fristlose Kündigung sehr gute Erfolgsaussichten. Einem Arbeitnehmer kann man in derartigen Fällen nur dringend raten, Klage gegen die fristlose Kündigung zu erheben, da er andernfalls von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt bekommt. Jeder Arbeitgeber sollte es sich also zweimal überlegen, bevor er eine fristlose Kündigung ausspricht.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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