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Die Erbausschlagung – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin

Die Voraussetzungen nach denen eine Erbschaft ausgeschlagen werden kann!

Es ist neue Rechtsprechung zu der interessanten Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Erbe ausgeschlagen werden kann, ergangen. Hierzu der nachfolgende Überblick:

– Ob Sorgeberechtigte für ihre minderjährigen Kinder das Erbe ausschlagen können, oder ob eine Ausschlagung genehmigungsbedürftig ist, ist umstritten. Nach § 1822 Nr. 2 BGB bedarf eine solche Ausschlagung grundsätzlich der familienrechtlichen Genehmigung. Nach § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB gilt dies jedoch dann nicht, wenn die Kinder erst durch die Ausschlagung ihrer Eltern zur Erbfolge gelangen, es sei denn, diese sind neben ihnen berufen. Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts gilt diese Ausnahme von der Genehmigungspflicht jedoch nicht in den Fällen selektiver Ausschlagung, bei der die Eltern für einzelne Kinder ausschlagen und für andere nicht, so dass der Anfall der Erbschaft gezielt gelenkt wird. Das Gericht argumentiert damit, dass die Annahme, die Erbschaft bei Ausschlagung durch die Eltern nachteilig sei, hierdurch widerlegt werde. Zugleich sieht es das Kammergericht als nahezu ausgeschlossen an, dass eine solche selektive Ausschlagung familienrechtlich genehmigt werden kann. Das OLG Frankfurt/Main sieht die Ausnahme des § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB dagegen auch dann als gegeben an, wenn die Eltern zunächst als Vorerben ausschlagen und dann für ihre als Nacherben eingesetzten Kinder ausschlagen. Die Eltern seien hier nicht neben ihren Kindern zur Erbfolge berufen.

– Für die Entgegennahme der familiengerichtlichen Genehmigung in Fällen der Ausschlagung hält der OLG Celle ebenso wie das OLG Köln die Bestellung eines Ergänzungspflegers für erforderlich.

– Die neue Zuständigkeit des Nachlassgerichts am Wohnsitz des Ausschlagenden nach § 344 Abs. 7 FamFG hat Fragen aufgeworfen. Inzwischen haben das Kammergericht und das OLG Hamm entschieden, dass das Original der Niederschrift nach § 344 Abs. 7 S. 2 an das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers zu übersenden ist. Das Gericht am Wohnsitz des Ausschlagenden soll sich eine Ausfertigung zurückbehalten, um einem etwaigen Verlust auf dem Postweg vorzubeugen.

– Wer eine Erbschaft „aus allen Berufungsgründen“ ausschlägt, kann nach der Rechtsprechung des OLG Hamm seine Erklärung nicht mehr wegen eines Irrtums über den Inhalt eines Testamentes anfechten. Schlägt ein Vorerbe die Erbschaft aus und verlangt er den Pflichtteil, so kommt der Nacherbe als Ersatzerbe zum Zug. § 2102 BGB geht in einem solchen Fall dem § 2069 BGB vor.

– Die Versäumung der Anfechtungsfrist kann mit der Begründung angefochten werden, der Ausschlagende sei davon ausgegangen, die Erbschaft schon wirksam durch schriftliche Erklärung ausgeschlagen zu haben.

Wie der vorgenannten Übersicht zur aktuellen Rechtsprechung bei einer Erbausschlagung zu entnehmen ist, bedarf es für eine Ausschlagung umfangreicher Kenntnisse im Erbrecht. Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting ist Fachanwältin für Erbrecht und steht Ihnen für eine qualifizierte erbrechtliche Beratung gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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