Problematische Erblasser – Rechtsanwalt für Erbrecht Berlin
Erben kann schön sein. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie sich bei speziellen Konstellationen unbedingt beraten lassen!
Achtung "schwierige" Erblasser!
Im Erbrecht gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten, die bei Nichtbeachtung teuer werden. Es ist daher unbedingt angebracht, in einem Erbfall einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen, um sich entsprechend beraten zu lassen. Bei folgenden Konstellationen ist besondere Vorsicht geboten:
- Ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört zum Nachlass.
- Eine Lebensversicherung ist dem Vermögen des Erblassers zuzuordnen.
- Der Erblasser ist Deutscher und besitzt Vermögen im Ausland.
- Der Erblasser ist kein deutscher Staatsangehöriger.
- Der Erblasser lebte vor dem 03.10.1990 in dem Gebiet der ehemaligen DDR.
- Der Erblasser hatte ein nichteheliches Kind.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, beinhaltet aber die Fälle, bei denen es im Erbfall oft zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden kommt. Sofern Sie von einer der vorgenannten Fallgruppen betroffen sind, empfehlen wir dringend, einen geeigneten Anwalt für eine qualifizierte Beratung aufzusuchen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.