Der Unterhaltspflichtige – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Das Verschenken des Vermögens führt nicht dazu, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen!
Unterhaltsverpflichtete können vielfache Obliegenheiten haben. Dies hat der Bundesgerichtshof gerade wieder in einem wegweisenden Urteil festgestellt. Im Rahmen des Prozesses hatte der Unterhaltsverpflichtete versucht, sich damit herauszureden, dass er vermögenslos sei. Er war aber nur deshalb vermögenslos, weil er den Großteil seines Vermögens verschenkt hatte und sich überdies weigerte, einen erbrechtlichen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Dies ließ der Bundesgerichtshof jedoch nicht gelten. Der BGH verurteilte den Unterhaltsverpflichteten und stellte fest, dass im Zweifel auch erbrechtliche Pflichtteilsansprüche geltend gemacht bzw. Schenkungen zurückgefordert werden müssen, um den Unterhalt zahlen zu können. Sofern dies nicht geschieht, müssen sich Unterhaltspflichtige fiktiv so behandeln lassen, als hätten sie die Schenkung zurückgefordert bzw. den Pflichtteilsanspruch geltend gemacht.
Wir meinen, dass dies im Ergebnis eine richtige Entscheidung ist, da immer mehr Verpflichtete versuchen, sich der Unterhaltsverpflichtung zu entziehen. Sollten Sie Unterhaltsansprüche durchsetzen oder abwehren wollen empfehlen wir, mit unserer Fachanwältin für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Andrea Borgmann-Witting, einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Gerne vertreten wir auch Sie.