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Rechtsanwaltskanzlei & Notarin
mit Fachanwälten in Berlin
Foto der Anwälte Andrea Borgmann Witting und Markus Witting
Probleme im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Erbrecht?
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Wohnvorteil – Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin

Beim Wohnvorteil handelt es sich um den Betrag, den der Unterhaltsberechtigte als Miete aufzubringen hätte. Dieser Betrag wird angerechnet!

Nach dem endgültigen Scheitern der Ehe fragen sich Eheleute immer wieder, was mit der ehelichen Eigentumswohnung oder dem Einfamilienhaus geschehen soll. Bis entschieden ist, ob die Immobilie veräußert oder dauerhaft von einem Ehegatten genutzt wird, muss sich der Unterhaltsberechtigte, der in der Ehewohnung verbleibt, einen Wohnvorteil anrechnen lassen. Bewohnt der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit, nach Erhebung des Scheidungsantrages oder nach Rechtskraft der Scheidung weiterhin das eheliche Einfamilienhaus, geht dies regelmäßig über seinen Wohnbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen hinaus. Der Wohnbedarf entspricht dem, was der Unterhaltsberechtigte als Miete (einschließlich Nebenkosten) für eine dem Standard der Ehewohnung entsprechende und der Größe nach für eine Person genügende Wohnung aufzubringen hätte. Der volle Nutzungswert bemisst sich hingegen nach den möglichen Nettomieteinnahmen. Ob dem Unterhaltsberechtigten der volle Wohnwert als Einkommen zurechenbar ist, hängt davon ab, ob der nicht benötigte Wohnraum totes Kapital darstellt oder ihm ein andere Nutzung zumutbar ist. Dies muss im Rahmen der Bedürftigkeit geprüft werden. Tilgungsleistungen sind vom Wohnwert abzusetzen, solange der andere Ehegatte von der Vermögensbildung durch Miteigentum oder Zugewinnausgleich profitiert. 

Die Frage des Wohnvorteils wird häufig nicht richtig behandelt. Bitte vereinbaren Sie mit Frau Rechtsanwältin Borgmann-Witting, Fachanwältin für Familienrecht, einen Termin. Gerne würden wir auch Sie anwaltlich vertreten.

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Rechtsanwälte

Andrea
Borgmann-Witting

Foto der Anwältin Andrea Borgmann Witting

Notarin, Fachanwältin für Familienrecht
sowie Fachanwältin für Erbrecht

„Ich bin Vollblutjuristin“, sagt Andrea Borgmann-Witting. Das bedeutet für sie: Zum einen über jedes Mandanten-Anliegen den umfassenden Überblick gewinnen und dadurch „das große Ganze“ im Blick haben – zum anderen eine Gesamtregelung anstreben, mit der beide Seiten zufrieden sind. Diese Grundsätze gelten für sie sowohl im Ehe- und Familienrecht als auch im Erbrecht.

Konsequenterweise strebt Andrea Borgmann-Witting – mit Einfühlungsvermögen und gesundem Menschenverstand – außergerichtliche Einigungen an. Kommt es allerdings zum Prozess, geht sie mit Maximalforderungen in den Gerichtssaal. Dann spielt ihr Verhandlungsgeschick eine große Rolle – und das hat viel mit Erfahrung zu tun.

Andrea Borgmann-Witting, Mutter von zwei Kindern, ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Seit März 2022 ist Frau Borgmann-Witting als Notarin in Berlin zugelassen. Sie geht gerne in die Oper und interessiert sich für zeitgenössische Kunst. Den körperlichen Ausgleich holt sie sich regelmäßig auf dem Tennisplatz.

Markus
Witting

Foto des Anwalts Markus Witting

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeit – damit auch berufliche Zukunft, Karriere, Geld – steht im Zentrum unseres Lebens. Und daher will Markus Witting dort helfen, wo Menschen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in rechtlichen Streit geraten. Sein Gebiet und seine große Freude ist das Arbeitsrecht. Da geht es um Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen. Oder anders: Um alle Belange des Arbeitsrechts.

Markus Wittings Basis für gute Rechtsberatung und auch Erfolg vor Gericht ist seine hohe fachliche Kompetenz. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Berlin ist Lebensmittelpunkt von ihm und seiner Familie. In seiner Freizeit treibt er gerne Sport und geht –am liebsten mit seiner Frau – auf Reisen. Und manchmal überkommt ihn seine Liebe für alte Autos.

Kosten

Wir garantieren volle Transparenz von Kosten und Leistungen. Zusammen mit Ihnen, unseren Mandanten, besprechen und vereinbaren wir alle notwendigen Schritte und den damit verbundenen Aufwand. Grundsätzlich rechnen wir nach Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ab. Im Einzelfall werden Stunden- oder Pauschalhonorarvereinbarungen getroffen.

Eine (außergerichtliche) Erstberatung bieten wir Ihnen für 226,10 Euro (inkl. Umsatzsteuer) an. Diese Pauschale deckt ein etwa einstündiges Gespräch ab – und etwa soviel Zeit brauchen und nehmen wir uns auch für eine erste Beratung.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Vorteile, dadurch ist für den Mandanten einiges einfacher. So ist beispielsweise die Erstberatung häufig abgedeckt. Nach Zusage der Kostendeckung fallen für Sie keine weiteren Kosten an – bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Im Familien- und Erbrecht gelten gesonderte Konditionen. Wir kümmern uns um Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

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So finden Sie uns

Borgmann & Witting
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