Änderung der Anforderung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Organisationsentscheidungen des Arbeitgebers werden in der Regel von den Arbeitsgerichten nur auf Mißbrauch geprüft!
Die freie Unternehmerentscheidung
Organisationsentscheidungen des Arbeitgebers zur Umstrukturierung des gesamten oder von Teilen des Betriebs unterliegen grundsätzlich nur der Mißbrauchskontrolle. Dies ist die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Begründet wird dies von den Arbeitsgerichten damit, daß die Unternehmer und nicht die Richter entscheiden, wie ein Betrieb zu führen ist. Letztlich ist dies auch richtig, da den Richtern schlicht die Kompetenz fehlen dürfte, wie ein Unternehmen richtig zu führen ist.
Änderung des Anforderungsprofils
Sofern der Arbeitgeber aber durch eine unternehmerische Entscheidung das Anforderungsprofil für Arbeitsplätze ändern will, die bereits seit Jahren durch die gleichen Mitarbeiter besetzt sind, gelten strengere Anforderungen. Der Arbeitgeber muß zum einen darlegen, daß es sich bei der Änderung des Anforderungsprofils nicht nur um eine wünschenswerte Voraussetzung handelt, sondern vielmehr um eine nachvollziehbare Stellenprofilierung. Zum anderen muß der Arbeitgeber darlegen, daß für die Änderung ein betrieblicher Anlaß besteht, d.h. die Stellenprofilierung muß im Zusammenhang mit einer organisatorischen Maßnahme stehen.
Bitte gleich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wie Sie sehen, ist das Arbeitsrecht zunehmend komplex geworden. Daher kann es für Sie nur einen Weg geben, sofern Sie eine Kündigung erhalten haben: Am besten gleich zu einem kompetenten Anwalt, am besten zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.